Autoführerschein
Führerscheinklassen B
Bei uns findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklasse B; dem Autoführerschein. Wir bieten Dir folgende Klassen an:
- Klasse B, BE, B17, B96
Zudem erwartet Dich bei uns ein super gelauntes und motiviertes Fahrschulteam, welches Dich kompetent und mit Erfahrung zum Autoführerschein bringt.
Kontaktiere uns gerne um mehr über uns und den Autoführerschein zu erfahren.
Führerscheinklasse B
Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Führerscheinklasse BE
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, das der Fahrzeugkombination maximal 7.000 kg betragen.
Führerschenklassen B17
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Alter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Führerschenklassen B196
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Führen von Krafträder bis 125 ccm
Vorbesitz: Klasse B, mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW /kg nicht übersteigt.
Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.
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